Der seltsame Umgang der Bundesregierung Österreichs mit den Bürgern dieses Landes ist um eine weitere Facette reicher geworden. Das ständige Hin und Her macht einen schon ganz wirr im Kopf, vielleicht ist davon auch bereits die Regierung selbst betroffen. Anders kann man sich den Zickzackkurs nicht mehr erklären, eine Strategie oder ein Konzept sind hier einfach beim besten Willen nicht zu erkennen.
Sei's drum, diesfalls sind es wenigstens halbwegs gute Nachrichten für uns Segler. Nachdem zuerst heimlich, still und leise die Quarantäneverordnung kurz vor ihrem ursprünglichen Auslaufen mit 31. Mai 2020 ein weiteres Mal verlängert wurde, und zwar bis 15. Juni 2020, rudert die Bundesregierung wieder einmal zurück. Nach Verlautbarung des Außenministers ist die Einreise aus der Schweiz, Liechtenstein, Deutschland, Tschechien, der Slowakei, Ungarn oder Slowenien ab 4. Juni 2020 wieder uneingeschränkt möglich. Damit sind alle Nachbarstaaten erfaßt, außer Italien.
Ein Problem stellt allerdings die Klausel in § 4b Abs. 3 dar: "Die von Abs.1 und 2 erfassten Personen haben glaubhaft zu machen, dass sie in den letzten 14 Tagen in keinem anderen Staat als Österreich oder den genannten Nachbarstaaten aufhältig waren.".
Das bedeutet nach unserer Einschätzung, dass ein Segelurlaub in Kroatien de jure eigentlich nicht von der neuen Lockerung erfaßt ist.