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Schwierig: Reisen nach Kroatien und zurück

Die derzeitige Lage bezüglich der Bestimmungen und Verordnung bei Reisen innerhalb der EU als kompliziert und unübersichtlich zu bezeichnen, könnte man einen Euphemismus nennen. Besser treffen würde es der Ausdruck "ein verdammtes unkontrollierbares Chaos".

Abgesehen von den vielen unterschiedlichen Verordnungen, teils Staaten betreffend, teils aber auch nur "Gebiete" betreffend, die angeblich "vorrangige Mutationsgebiete" wären, sind etliche der Vordnungen auch nur in der jeweiligen Landessprache verfügbar, die Geltungszeiträume teilweise unklar oder nicht kommuniziert und viele andere Unwägbarkeiten, an die mancher wohl gar nicht denkt, kommen noch hinzu. Kurz einige Denkanstösse: Gilt ein Antigentest? Gilt ein PCR-Test? Wie lange gilt welcher Test für welchen Grenzübertritt? Wer muss in Quarantäne? Völlig unklar ist, rechtlich betrachtet, der Status von Personen mit erfolgter Impfung. Auch Personen die SARS-CoV-2 bereits durchgemacht haben werden meist in den Verordnungen und Gesetzen nicht berücksichtigt, und falls doch ist oft unklar, welche Bescheinigung man benötigt, ob zusätzlich ein Antikörpertest notwendig ist, und von welcher Regierung welcher Grenzwert bei den Antikörpern gesetzt wurde (die bisher bekannten Werte legen nahe, dass die Verantwortlichen ein Würfelpokerset am Schreibtisch stehen habe), oder ob überhaupt nur Zeitablauf ausschlaggebend ist.

Aber es kommt noch besser: bei den Fristen bezüglich der Impfung unterschieden manchen Länder nach Impfstoff-Hersteller. So gelten beispielsweise in Slowenien Ausnahmen für geimpfte Personen mit dem Impfstoff Moderna ab dem 14. Tag nach der 2. Impfung, Personen mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer kommen in den Genuss schon 7 Tage nach der 2. Impfung. Personen die den Impfstoff des Herstellers Astra Zeneca bekommen haben, kommen in den Genuss allerdings bereits 21 Tage nach der ERSTEN Impfung.

Uns von REGATTA.Tirol interessiert allerdings hauptsächlich die Reise nach Kroatien und zurück, schließlich wollen wir noch 2021 an zwei Regatten in der Adria teilnehmen. Allerdings zeichnet sich hier ein kaum weniger chaotisches Bild ab.

Soweit wir allerdings herausfinden konnten, gelten folgende Bestimmungen bei der Einreise nach Kroatien:

  • Der Transit durch Slowenien sollte problemlos möglich sein, er darf aber nicht länger als 6 Stunden dauern.
  • Für Reisen von Österreich nach Kroatien ist ein negativer PCR-Test (!!) notwendig, nicht älter als 48 Stunden.
  • Vor Reiseantritt muss das digitale Einreiseformular ausgefüllt werden, zu finden hier: https://entercroatia.mup.hr/
  • Reisende aus Tirol müssen allerdings ZUSÄTZLICH in eine 14-tägige Heimquarantäne (Selbstkosten), die nach 7 Tagen mittels eines weiteren negativen PCR-Tests beendet werden kann.

Bei der Einreise nach Österreich gilt folgendes:

  • Unabhängig von deiner Nationalität musst du dich vorab über das "Pre-Travel-Clearance-Formular" (PTC) registrieren. Eine Registrierung ist maximal 72 Stunden vor der Einreise möglich. Das Formular findest du hier: https://entry.ptc.gv.at/
  • Du musst nach der Einreise in eine 10-tägige Quarantäne, frühestens nach dem 5. Tag (der Tag der Einreise zählt als Tag 0) ist ein Freitesten mittels negativem PCR- oder Antigen-Test möglich.
  • Letzteres gilt für Einreisen aus Risikogebieten. Als Risikogebiet gelten jene Staaten, die eine 14-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner von 100 oder mehr aufweisen. Defakto sind das derzeit nahezu alle Staaten der Welt, bis auf einige wenige, wie beispielsweise Singapur, Vatikan oder Neuseeland
  • Zusätzlich muss du das ausgefüllte Formular zur Quarantäneverpflichtung mitführen. Das findest du hier (PDF von ris.bka.gv.at) »

Unser Fazit: wer heute eine Reise tut, landet ziemlich sicher im Haus das Verrückte macht.
Schöne Grüße vom Passierschein A38!


Wir weisen darauf hin: die Informationen in diesem Beitrag können falsch, unvollständig, oder bereits jetzt wieder obsolet sein, wir übernehmen KEINERLEI wie immer geartete Verantwortung!

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